Produkte mit CE-Kennzeichnung bzw. entsprechender Konformitätserklärung. Bitte beachten: Diese Liste unserer Produkte mit entsprechender CE-Kennzeichnung ist bei weitem nicht vollständig!! Fragen Sie die CE bzw. Konformitätserklärung ggf. bei uns an, wenn Ihr Produkt hier nicht aufgeführt ist!
Info: https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/ce-marking/index_de.htm
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn das Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.
Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt muss sichergestellt werden, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.
Wie erhält ein Produkt die CE-Kennzeichnung?
Der Hersteller des Produkts ist allein für die Erklärung der Konformität mit allen Vorschriften zuständig. Zur Kennzeichnung eines Produkts benötigt es keine Genehmigung, aber der Hersteller muss im Vorfeld:
- die Konformität mit allen EU-weiten Anforderungen sicherstellen
- feststellen, ob er das Produkt selbst prüfen darf oder ob er eine notifizierte Stelle hinzuziehen muss
- technische Unterlagen zusammenstellen, die die Konformität des Produkts belegen
- eine EU-Konformitätserklärung verfassen und unterzeichnen
Nach der Kennzeichnung des Produkts muss den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage alle einschlägigen Unterlagen und Belege zur Verfügung gestellt werden.
- Getränkefass aus lebensmittelechtem Polyethylen
- stabile, starkwandige Ausführung
- runde, stehende Fassform
- durch das transparente Material ist der Füllstand von außen gut sichtbar
- Deckel mit Loch als Vorrichtung für Gärglocke oder Gummikonus
- Fassungsvermögen: 30 Liter
- Ø Getränkefass: 33 cm
- Ø Öffnung Getränkefass: 12 cm
- Höhe Getränkefass: 47 cm
- Ø Auslaufstutzen: 3 cm
- Lieferung ohne Auslaufhahn und Gärspund