Geräte zur Herstellung von Saft, Fruchtsaft bzw. Süßmost oder Gemüsesaft.
Anders als bei der Herstellung von Wein oder Most, wird Saft (oder auch Süßmost) anschließend nicht vergoren. Säfte müssen deshalb in der Regel bei etwa 80°C pasteurisiert, also keimfrei gemacht werden, da sonst durch natürliche Hefen sehr schnell eine Gärung einsetzt und Alkohol als Abbauprodukt produziert wird.! Dies gilt sowohl für Obstsäfte, als auch weniger süße Gemüsesäfte.
Säfte werden meistens aus Obst (wie z.B. Äpfeln) gepresst - können aber auch aus safthaltigem Gemüse gepresst werden. Vor dem Pressen muss jedes Obst und Gemüse zur Saftherstellung (genauso wie bei der Wein- oder Most-Herstellung) eingemaischt, d.h. zerkleinert werden, damit es ausgepresst werden kann!
Durch das Einmaischen unterscheidet sich die Herstellung von Saft und Most in der Anfangsphase prinzipiell auch vom Wein. Das meist sehr viel festere Fruchtfleisch der Obst- und Gemüsesorten, die zur Saftherstellung verwendet werden, muss mit einer Obstmühle fein gehäckselt bzw. gemußt werden, bevor es gepresst werden kann. Beerenfrüchte, wie z.B. Trauben zur Weinherstellung, können durch das weichere Fruchtfleisch leichter mit einer Beerenmühle eingemaischt werden - werden jedoch meist noch zusätzlich von den Stielen befreit, das heißt mit einer Abbeermaschine gerebelt.