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Bootsführerschein: Bis 15 PS führerscheinfrei...
Beim deutschen Sportbootführerschein Binnen (
SBF Binnen
) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführer-
schein zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstra-
ßen-Ordnung. Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Län-
ge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem
Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte
nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht
ausgenommen. Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS)
. Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten
Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt.
Der SBF Binnen Segel wird nur auf den in Anlage 2 der SportbootFüV-Bin genannten Binnenwasserstraßen benötigt
(Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße).
Zum 1. Mai 2012 entfiel der
Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist zum Führen von
Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich, ebenso die besondere Fahrerlaubnispflicht in Berlin.
Außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine bundesweit
geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundes-
wasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und in Sachsen
(ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist für Sportboote ab 12 m² Segelfläche oder mehr als 4,4 kW (6 PS) das
Bodenseeschifferpatent A bzw. D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines
Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage
des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.
Die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Führerscheine galten nur für Boote mit bis zu 15 Tonnen Wasserverdrän-
gung. Diese Beschränkung wurde auch für alte Führerscheine aufgehoben. (Für Boote > 15 m bis zu 25 m ist das
Sportschifferzeugnis erforderlich).
Voraussetzungen und Erwerb:
Allgemein
Lebensalter
: mindestens 14 Jahre
(Segel)
/ mindestens 16 Jahre
(Motor)
Tauglichkeit:
ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet)
Zuverlässigkeit:
KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
Lichtbild (38 x 45 mm)
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Prüfungen
Theorie:
Basisfragen: Schifffahrtsrecht, Seemannschaft, Wetterkunde allgemein; spezifische Fragen Binnen;
spezifische Fragen Segeln (nur bei Segel);
Praxis:
Manöver und Knotenkunde
Seit 1. Mai 2012 gilt für den Theorieteil ein Fragenkatalog bestehend aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen
Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln. Von den insgesamt 300 Fragen umfassenden Katalog entsprechen die
Basisfragen denen des Sportbootführerscheins See.
Quelle:
Wikipedia